Die Baugesetze im Kleingarten sind streng. Wer sich nicht daran hält, kann einen Abbruch Bescheid bekommen. In Floridsdorf wurde unlängst ein ganzes Haus abgerissen.
Je nach Widmung dürfen unterschiedliche Flächen und Höhen im Kleingarten verbaut werden. Bei EKlw (Erholungsgebiet-Kleingarten für ganzjähriges Wohnen) sind das:
- 83m2 Keller und je 50m2 Wohnfläche auf zwei Geschossen. Hier gelten die Außenmaße!
- Maximale Bauhöhe von 5,5m
- Einhaltung der Kubatur von 265m³. Für Mathematiker: 265:50= 5,3m im Mittel.
Andernfalls kann es einen Rückbau-Bescheid geben! Dass die Gemeinde Wien nicht scherzt zeigt dieser Fall.
Mein Team und ich kennen alle Regeln und wir halten uns daran.