Was ist zu beachten?
Wenn man in einem Kleingarten ein Haus zum Ganzjährigen Wohnen bauen will, muss man einige Punkte beachten. Die Wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst.
Bauordnungen im Kleingarten
Die Baugesetze im Kleingarten sind streng.
Je nach Widmung dürfen unterschiedliche Flächen und Höhen im Kleingarten verbaut werden. Bei EKlw (Erholungsgebiet-Kleingarten für ganzjähriges Wohnen) sind das:
- 83m2 Keller und je 50m2 Wohnfläche auf zwei Geschoßen (Außenmaße)
- Maximale Bauhöhe 5,5m
- Einhaltung der Kubatur von 265m³. Für Mathematiker: 265:50= 5,3m im Mittel.
Andernfalls kann es einen Rückbau-Bescheid geben!
Bei der angegebenen bebaubaren Fläche im Kleingarten sind stets die AUSSENMASSE des Hauses oder des Kellers gemeint. Das bedeutet: Desto dicker die Hauswand, desto weniger bewohnbare Raumfläche stet zur Verfügung.
Je nach Kleingarten Verein gibt es noch weitere interne Regeln. So zum Beispiel die erlaubten Zeiten in den gebaut werden darf.